Bitte fülle unseren Online-Mitgliedsantrag aus, um beim TvdH Mitglied zu werden.
Gemäß § 7 der Vereinssatzung kann der Eintritt jederzeit, der Austritt aber nur zum Ende eines Halbjahres (30.06. bzw. 31.12.) unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 4 Wochen erfolgen. Der Ein- und Austritt muss schriftlich bzw. per Mail oder über unsere Homepage erfolgen.
Die Beiträge werden jeweils zum 01.04. bzw. 01.10. für das laufende Halbjahr per Bankeinzug erhoben. Sollte dieser Termin auf eine Feiertag oder ein Wochenende fallen, erfolgt der Einzug am darauffolgenden Bankarbeitstag.
Beitragssätze:
1. Erwachsene: 18€ mtl. / 108€ halbjährl.
2. Kinder und Jugendliche: 11€ mtl. / 66€ halbjährl. (ab 3. Kind beitragsfrei)
3. Schüler, Auszubildende, Studenten über 18 Jahre: 12€ mtl. / 72€ halbjährl.
4. Ehepaare mit gemeinsamen Hausstand: 30€ mtl. / 180€ halbjährl.
5. Familienbeitrag – Ehepaare/Paare mit 1-n Kindern: 35€ mtl. / 210€ halbjährl.
6. passive Mitglieder: 9€ mtl. / 54€ halbjährl.
Sonderbeitrag Sparte HANDBALL:
Für die am Trainings-/Spielbetrieb aktiv teilnehmenden Handballspieler*innen, die älter als 6 Jahre sind, wird zusammen mit dem Beitragseinzug am 01.04. und 01.10. eine halbjährliche Umlage von 21,00 € bzw. 3,50 € mtl. erhoben (bis 2025 waren es 18€ für Erw. und männliche und weibliche Jugend D bis A).
Für die Leistungsmannschaften im Jugendbereich ab HVNB-Ebene wird zusätzlich eine „Leistungszulage“ von 30,00 € halbjährlich bzw. 5,00 € mtl. fällig.
Beim Eintritt in die Sparte „Handball“ musst Du ab der E-Jugend noch eine Spielberechtigung mit diesem HVNB-Vordruck beantragen und anschl. den ausgefüllten Vordruck mit einem Passfoto/Selfie per Mail an unseren Passwart schicken.
Die Einführung des neuen HANDBALL360-Portal wurde auf die Saison 2027/28 verschoben, s. HVNB-News.
Weitere Fragen zur Antragstellung (Erstausstellung, Vereinswechsel, Zweifach-/ Gastspielrecht…) findest Du in dem Link Passwesen FAQ | Handballverband Niedersachsen-Bremen e.V. oder in dem HVNB-Passleitfaden beantwortet.
Die Vordrucke findest du hier Passwesen | hvnb-online.de (Externe Links) bzw. nachfolgend:
HVN-Antrag (Erstausstellung + Wiederaufleben)
Antrag Zweitspielrecht Erw. §15 – Voraussetzung Entfernung Vereine mind. 100 km
Antrag Zweifachspielrecht Jugend §19 (3) c+e – Erstverein keine Mannschaft in Altersklasse
Antrag Gastspielrecht Jugend §19 (3) b+d – Zweitverein höhere Spielklasse
Antrag Erwachsenen-Spielrecht §19 (6) inkl. Attest
Ab der Saison 2027/28 gilt folgendes:
Beim Eintritt in die Sparte „Handball“ musst Du ab der E-Jugend noch eine Spielberechtigung über das neue seit 01.07.26 geltende HANDBALL360-Portal beantragen.
- Die SpielerInnen registrieren sich selbstständig über den folgenden H360-Link: https://handball360.isquad.de/afiliaciones/login.php?tipo=1
- Die bei der Registrierung vergebene Handball-ID sowie die bei H360 verwendete Mailadresse ist unserem Passwart passwart@tvdh.de zu schicken, der dann mit diesen Daten die Spielberechtigung beantragen kann. Für die Erstausstellung werden also keine Antragsformulare o.ä mehr benötigt.
Beantragung eines Vereinswechsels:
Wechsel zum TvdH
- Mail an unseren Passwart passwart@tvdh.de. Folgende Infos werden benötigt: H360 ID, Name, bisheriger Verein.
- Zwecko beantragt dann den Wechsel. Dieser muss anschließend noch vom bisherigen Verein im System bestätigt werden. Außerdem erhalten die Spieler selbst eine Mail, in der sie den Wechsel freigeben müssen.
Wechsel vom TvdH
- Der aufnehmende Verein muss den Antrag stellen. Die Spieler müssen dies eigenständig über ihren neuen Verein in die Wege leiten.
- Mail an passwart@tvdh.de mit der Information über den Wechsel (Name, H360 ID, aufnehmender Verein angeben)
Weitere Spielberechtigungen (z. B. Gastspielrecht u.ä.) können derzeit aber noch nicht beantragt werden. Diese Funktionen sollen dann nach und nach in HANDBALL360 dazukommen (s. HVNB-News).



